Im Anschluss an die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses 19/3, in der mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen ein Zwischenbericht beschlossen wurde, kündigte der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Norbert Schmitt, ein abweichendes Votum der SPD-Fraktion an.
Schmitt sagte dazu am Dienstag in Wiesbaden: „Innenminister Beuth hat durch eine klare Vorfestlegung auf die Firma Palantir das Vergabeverfahren vorgeprägt. Nach dem Besuch des Unternehmens in den USA und einer Präsentation hat er deutlich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass diese Software auch in der hessischen Polizei eingesetzt wird. Ein Vermerk des Landeskriminalamtes macht deutlich, wie der Auftrag des Ministers zur Beschaffung einer Software, deren Notwendigkeit immer unstreitig war, zu verstehen war: Als Aufforderung an seine nachgeordneten Behörden, die Palantir-Software zu erwerben. Dies geschah aber in rechtswidriger Weise. Ebenfalls geeignete Unternehmen wurden faktisch nicht in den Auswahlprozess einbezogen. Dies hat das Gutachten von Professor Paulus belegt. Der auf Palantir verengte Auswahlprozess wurde mit der dringlichen Einführung begründet. Dies war allerdings vorgeschoben, da die Dringlichkeit zur Beschaffung einer solchen Software nach Auffassung vieler Polizeiexperten, unter anderem Frau Thurau, schon seit Jahren bestand. Für die Dringlichkeit einer Anschaffung dieser Software hätten Ereignisse mehrere Monate vor und nach der Beauftragung von Palantir herangezogen werden können, was die Beliebigkeit des Arguments der „Dringlichkeit“ verdeutlicht.“
All dies komme in dem vorgelegten Zwischenbericht zu kurz, beziehungsweise werde falsch gewichtet, so der SPD-Abgeordnete. Die SPD-Fraktion werde daher ein abweichendes Votum vorlegen, in welchem insbesondere die Rolle des Ministers, die Frage der Dringlichkeit im ersten sowie die unzureichende Marktbeobachtung im zweiten Verfahren einer kritischen Bewertung unterzogen werde.