Nach der umfangreichen Anhörung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes sowie des TUD-Gesetzes habe sich die SPD-Fraktion intensiv mit dem Gesetzesvorhaben befasst, teilte der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gernot Grumbach am Montag in Wiesbaden mit.
Die Anhörung hat für uns ergeben, dass das Gesetzeswerk wichtigen Anforderungen, die die SPD bereits im Sommer formuliert hat, nicht genügt. So standen bei der Anhörung folgerichtig auch die Fragen der Demokratie innerhalb der Hochschule, der Situation der Beschäftigten sowie des freien Zugangs zu den Hochschulen des Landes im Mittelpunkt und genau darauf beziehen sich auch die Änderungsvorschläge der SPD, erläuterte Grumbach.
Bei der Vorstellung des umfangreichen Gesetzesänderungsantrags stellte er die Inhalte unter drei Überschriften:
1. Autonomie braucht Demokratie
Die SPD unterstütze nach wie vor den Prozess der Hochschulentwicklung, der zu mehr Eingeständigkeit der Hochschulen führe. Allerdings müssten die Kompetenzen, die das Land auf die Hochschulen übertrage, nunmehr auf die demokratischen Gremien in der Hochschule und nicht auf externe Dritte übergehen.
Voraussetzung dafür sei aber ein Mindestmaß an gesetzlich vorgegebenen Strukturen in den Hochschulen. Mit der Wiedereinführung der Senatsausschüsse, des Studienausschusses in den Fachbereichen und vor allem auch die Wiedereinführung des Allgemeinen Studierendenausschusses sowie der Organe der Studierendenschaft verfolgten dieses Ziel.
Folgerichtig sei auch der Umbau des Hochschulrats zu einem reinen Beratungsgremium mit allgemeinem Initiativrecht. Als solcher habe sich der Hochschulrat bewährt das Modell des Hochschul-Aufsichtsrats lehne die SPD ab.
2. Situation der Beschäftigten absichern
In einem zweiten Teil bekräftigte Grumbach, dass für die SPD die Situation der Beschäftigten einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses von besonderer Bedeutung sei.
So werde sichergestellt, dass auch bei Ausgründungen und Beteiligungen der Hochschulen an Unternehmen ordentliche Tarifbedingungen gelten müssten. Ferner würde die Möglichkeit von Privatdienstverträgen ebenso aus dem Gesetz gestrichen wie die Möglichkeit, studentische Hilfskräfte mit Kaffeekochen und Kopieren zu beschäftigen und damit einen neuen Niedriglohnsektor weiter in der Hochschule zu verankern.
Ebenso werde die eigene Tariffähigkeit der TUD, die voll im Gesetzentwurf vorgesehen sei, auf ein vernünftiges Maß begrenzt.
3. Zugang zu Hochschule öffnen
Die Grundüberzeugung der SPD sei, dass der Zugang zu den Hochschulen möglichst geöffnet werden und nur die Qualifikation hierüber entscheiden solle.
Daher werde beispielsweise die Regelung zu dem so genannten Meister-Zugang neu gefasst. Ferner würden konsequent die Studiengebühren, die für Gasthörer sowie für Graduiertenstudiengänge vorgesehen seien, aus dem Gesetzeswerk gestrichen.
Grumbach: Für die SPD bleibt es dabei: Ein Studium an den Hessischen Hochschulen muss gebührenfrei sein.
Abschließend verwies Grumbach auf den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der in über 70 Punkten eine Fülle weiterer Detailregelungen enthalte.
Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag zur 3. Lesung des Gesetzes in die Beratungen einbringen. Er greift viele in der Anhörung aufgekommene Kritikpunkte an dem Gesetz auf und wir hoffen, dass wir in konstruktiven Beratungen im Ausschuss das Gesetz verbessern können. Die SPD streckt der Regierungskoalition im Interesse der Hochschulen die Hand entgegen. Wir werden sehen, ob sie sie ergreift, so Grumbach abschließend.