Gernot Grumbach (SPD): Zugang zu Bildung nicht durch Kosten behindern

Der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute Mindestanforderungen seiner Partei an ein neues Hochschulgesetz vorgestellt und zusammen mit den beiden Juso-Hochschulgruppenkoordinatoren Samira Bouchouaf (Südhessen) und Oliver Schmolinski (Nordhessen) den Umgang der Landesregierung mit Studierenden kritisiert.

Es sei Aufgabe des Staates, für das Menschenrecht auf Bildung und für die wirtschaftliche Entwicklung ausreichend Bildungsangebote bereit zu stellen. Dies gelte auch für den Bereich der Hochschulen, bei dem in Deutschland hoher Nachholbedarf herrsche, so Grumbach. Nach Auffassung der SPD dürfe der Zugang zu Bildung nicht durch Kosten behindert werden.

Bund und Länder müssten für den notwendigen Ausbau und die Finanzierung sorgen. In diesem Rahmen sei eine Ablösung staatlicher Verwaltung durch mehr Autonomie sinnvoll, wenn diese sich auf Demokratie innerhalb der Hochschulen stütze, an der alle Gruppen angemessen beteiligt seien. Der Rückzug staatlicher Feinsteuerung könne nicht durch andere unlegitimierte außeruniversitäre Steuerungsgremien ersetzt werden.

Aus dieser Grundhaltung resultierten die sechs Mindestanforderungen der hessischen SPD an ein neues Hochschulgesetz:

1. Die Hochschulräte sind Impulsgeber und Beratungsinstitutionen mit einem Blick von außerhalb. Da sie weder durch inner- noch durch außeruniversitäre demokratische Prozesse legitimiert sind, können sie bei Entscheidungen zwar beratend mitwirken, aber nicht mit entscheiden.

2. Die demokratische Struktur an den Hochschulen ruht auf dem Prinzip einer breiten Beteiligung aller Angehörigen der Hochschule. Diese steht im Gleichgewicht mit der Handlungsfähigkeit der Hochschule durch ihr Präsidium. Eine weitere Stärkung der Präsidien zu Lasten der Senate ginge zu Lasten der demokratischen Struktur.

3. Die Studierenden sind nicht einfach Abnehmer universitärer Dienstleistungen, sie sind Mitgestalter von Forschung und Lehre. Ihre Beteiligung ist wo immer möglich zu stärken. Die Einschränkungen ihrer Möglichkeiten zur Selbstorganisation durch Mindestwahlbeteiligung von 25 Prozent und die Abschaffung der Asten ist abzulehnen.

4. Die Hochschulen leben von der hohen Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Diese muss für den wissenschaftlichen Nachwuchs durch einen angemessenen Qualifizierungsanteil bei den Arbeitszeiten für wissenschaftliche Mitarbeiter gesichert werden. Die Qualifikationen sind angemessen zu entlohnen. Die SPD tritt ein für die Absicherung dieser Entlohnung bei Organisationsänderungen. Ein Unterlaufen bestehender Besoldungsstrukturen durch Ausgründung von Einrichtungen lehnen wir ab.

5. Um die Krisenfolgen zu bewältigen, sind zusätzliche Weiterbildungsanstrengungen auch bei den akademisch qualifizierten Berufen notwendig. Die Hochschulen müssen ihre Weiterbildungsangebote ausweiten. Eine Begrenzung der Interessierten durch hohe Gebühren für Weiterbildungsangebote und Gasthörer ist der falsche Weg.

6. Der Prozess der Organisationsänderungen im Bereich der Hochschulen kann kontinuierlich nur sinnvoll gestaltet werden, wenn die Folgen der einzelnen Entwicklungsschritte auf ihre Übereinstimmung mit den Zielsetzungen geprüft werden. Dazu ist eine externe Evaluation ein sinnvolles Mittel. Neue Änderungen, bevor die vorangegangenen bewertet wurden, führen diesen rationalen Prozess ad absurdum.